Auf den wohlverdienten Urlaub freut sich sicher jeder schon einige Zeit im Voraus. Die geplante Reise ist schon bezahlt und die Fahrt kann losgehen. Die Reiseprospekte haben schon so einiges verraten und die Neugier ist dem entsprechend groß.
Es kann nicht dümmer kommen, der Flug startet nicht pünktlich. Wer würde da nicht ärgerlich werden? Bei einer Verspätung von über 4 Stunden sollte eine schriftliche Mängelanzeige beim Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft erfolgen. Für jede Stunde des Wartens, über diese 4 Stunden hinaus, kann eine Reisepreisminderung von 5 % des täglichen Reisepreises geltend gemacht werden. Das ist aber nicht der einzige Grund, um eine Reisepreisminderung durchzusetzen. Auch auf Lärmbelästigungen, die durch Baustellen in der Nähe des Hotels entstehen, muss der Reiseveranstalter im Prospekt aufmerksam machen. Tut er das nicht, ist eine Reisepreisminderung je nach Dauer und Stärke des Baulärms bis zu 50 % möglich. Ist bei Ankunft am Reiseziel die gebuchte Unterkunft nicht verfügbar und es wird ein anderes Hotel als Ausgleich angeboten, welches nicht den gleichen Komfort bietet, ist auf alle Fälle eine Reisepreisminderung möglich. Das können unter Umständen 10 % bis 25 % des Reisepreises sein. Auch in diesem Fall muss eine schriftliche Mängelanzeige bei der Reiseleitung erfolgen. Befindet sich Ungeziefer im Hotelzimmer, kann das unter Umständen auch ein Grund für eine Reisepreisminderung sein. Das wird nur dann anerkannt, wenn die Belästigung durch Insekten nicht als klimatisch üblich angesehen wird. Das wird oftmals in einfacheren Unterkünften in den südlichen Regionen der Fall sein, wo das Auftreten von Insekten nicht Grund für eine Reisepreisminderung angesehen wird. Werden Wertgegenstände aus dem Hotelzimmer oder dem Zimmersafe gestohlen, ist das kein Grund für eine Reisepreisminderung. Nur wenn der Reiseveranstalter oder das Hotel den Diebstahl begünstigt haben, zum Beispiel durch nicht abschließbare Zimmertüren, kann das zu einer Minderung des Reisepreises führen. Das kann am besten mit Fotos bewiesen werden und es muss in diesem Fall eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erfolgen. Auch eine schriftliche Verlustmeldung sollte immer an das jeweilige Hotel und den Reiseveranstalter übergeben werden. In allen anderen Fällen zählt Diebstahl zu einem allgemeinen Risiko, dem jeder ausgesetzt ist.