Die Maklercourtage: Provision für den Vermittler.

Der Immobilienmakler vermittelt zwischen Mieter und Vermieter. Kommt es zum Vertragsabschluss bekommt er die Maklercourtage, sein Honorar. Auf dem Immobilienmarkt sind Makler heute überall involviert.

Die Maklercourtage ist das Honorar des Maklers, das er bei Abschluss eines Vertrages bekommt. Die Courtage ist eine Provision, die Höhe orientiert sich am abgeschlossenen Vertrag. Bei der Suche nach einer neuen Wohnung wenden sich viele Menschen an Immobilienmakler. Es ist manchmal schwierig eine Wohnung oder sogar ein Haus über Privatpersonen zu finden. Man liest eine Wohnungsanzeige in der Zeitung oder im Internet und darunter steht die Telefonnummer einer Immobilienagentur. So hat man nur die Möglichkeit, die Wohnung mit einem Makler gemeinsam zu besichtigen oder einen Termin über den Makler zu bekommen. Entscheidet man sich für ein bestimmtes Objekt, kommt es zum Vertragsabschluss, wenn man den Mietvertrag unterschreibt. Eine mündliche Zusage gilt in der Regel auch als Vertragsabschluss, der Makler muss aber ausdrücklich daraufhin weisen. Dann wird die Maklercourtage fällig, das Honorar des Immobilienmaklers. Die Provision darf den Betrag von zwei Monatskaltmieten der neuen Wohnung nicht übersteigen. Beim Kauf einer Immobilie wird die Maklercourtage teurer. Je nach Region beträgt die Provision drei bis sechs Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer. Für eine Eigentumswohnung mit zwei Zimmern fallen schnell mehr als 10.000 Euro an. Die Maklercourtage muss aber nur dann gezahlt werden, wenn der Makler eine ausreichende Leistung erbracht hat. Es reicht beispielsweise nicht aus, die Lage einer Wohnung zu beschreiben, ohne die Anschrift des Verkäufers oder Vermieters mitzuteilen. Der Makler hat eine Vermittlerfunktion zu erfüllen, er vermittelt zwischen Mieter/ Käufer und Vermieter/ Verkäufer. Dabei muss er darauf achten, dass die Interessen beider Parteien gewahrt werden. Es gibt auch die Möglichkeit, einen Immobilienmakler direkt zu beauftragen, eine angemessene Wohnung ausfindig zu machen. In dem Fall durchsucht man nicht selber die Kleinanzeigen, sondern der Makler übernimmt die Suche mit Hilfe vieler verschiedener Quellen. Es kann sein dass man sich erst nach 10 Besichtigungsterminen für eine Wohnung entscheidet. Und dann erst wird die Maklercourtage fällig. Man kommt heutzutage oftmals um eine Maklercourtage nicht herum. Es ist natürlich günstiger, eine Wohnung von Privat zu bekommen. Die Auswahl der Miet- oder Eigentumswohnungen einer Immobilienagentur ist jedoch viel größer.