Das Für und Wider von Reiserücktrittsversicherungen

Planen Familien einen Urlaub über ein Reisebüro, stellt sich die Frage: Brauchen wir eine Reiserücktrittsversicherung? Oft werden Reiserücktrittsversicherungen zusammen mit der Buchung angeboten.

Wie bei vielen andere Dingen ist es auch hier wichtig, das Kleingedruckte zu lesen. In der Basisversicherung, wie sie bei Pauschalreisen oft dabei ist, wird meist nur ein Unfall des Versicherungsnehmers, der Tod eines nahestehenden Verwandten oder eine schwere Krankheit, die beim Reisenden plötzlich aufgetreten ist, berücksichtigt. Familien mit kleinen Kindern haben gute Erfahrungen mit Reiserücktrittsversicherungen gemacht. Wie schnell bekommt der kleine Sohn oder die kleine Tochter Masern, Scharlach, Keuchhusten oder andere Kinderkrankheiten, die einem Urlaub im Wege stehen! Auch bei Pflegefällen in der Familie muss man damit rechnen, dass man die geplante Reise stornieren muss. Je nach dem Zeitpunkt der Absage fallen hierbei Gebühren an, die bis zu 20 Prozent der ursprünglichen Kosten betragen können!

Bei besonders teuren Reisen, individuellen Reisen und solchen Reisen, die schon lange abgeschlossen wurden, ist eine Reiserücktrittsversicherung auf jeden Fall anzuraten, sagen Experten. Je nach den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft – hier sind auch Online-Vergleiche angesagt - werden nämlich auch Absagegründe wie eine plötzliche Schwangerschaft nach der Reisebuchung oder eine unerwartete Vorladung vor Gericht akzeptiert. Als weitere persönliche Aspekte, die berücksichtigt werden könnten, damit die Reiserücktrittsversicherung die Stornogebühren und eventuell sonstige anfallende Kosten übernimmt, lassen sich aufzählen: Wenn man unverschuldet seinen Job verliert, unerwartet zum Militär muss oder wenn man durch einen Brand in der eigenen Wohnung oder einen Einbruch im eigenen Haus einen beträchtlichen Schaden erleidet. Wer aber nur plötzlich keine Lust mehr auf das Urlaubsziel hat oder die Reise wegen Terminproblemen absagen will, bei dem springt die Reiserücktrittsversicherung nicht ein.

Will man die Versicherung in Anspruch nehmen, muss man dies dem Versicherungsunternehmen sofort mitteilen. Auf Reiserücktrittsversicherungen kann man übrigens nur dann zurückgreifen, wenn man den Urlaub noch nicht angetreten hat. Wer auch nach dem Urlaubsantritt abgesichert sein will, sollte sich über eine Reiseabbruchversicherung informieren. Die wiederum kann dann schon rentabel sein, wenn einem beim Einchecken am Flughafen etwas zustößt, das die Reise unmöglich macht.