Verletzung der Aufsichtspflicht durch Eltern

Wer eine Verletzung der Aufsichtspflicht begeht, muss mit rechtlichen Folgen rechnen - besonders, wenn Dritte zu Schaden kommen.

Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann nur von einer aufsichtspflichtigen Person begangen werden. Dabei handelt es sich in der Regel um die Eltern eines Kindes. Allerdings können auch Lehrer oder Erzieher in bestimmten Fällen aufsichtspflichtig sein - zum Beispiel, wenn sie mit einer Gruppe Minderjähriger auf Klassenfahrt sind. Aufsichtsbedürftig sind im Regelfall Personen, die unter 18 Jahre alt sind sowie Personen, bei denen eine bestimmte geistige oder körperliche Behinderung vorliegt.

Im Normalfall steht Eltern das sogenannte Personensorgerecht für ihr Kind zu. Die Ausübung dieses Personensorgerechts entspricht den Faktoren, die die Aufsichtspflicht definieren. Bei getrennt lebenden Eltern trägt derjenige die Aufsichtspflicht, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Das Maß, in dem Eltern für ihr Kind die Aufsicht haben, ist relativ flexibel und wird nach zahlreichen zu berücksichtigenden Gesichtspunkten bewertet. Ein wichtiger Gradmesser ist zum Beispiel das Alter des Kindes: Mit zunehmendem Alter nimmt die Aufsichtspflicht der Eltern in der Regel ab. Neben dem objektiven Alter muss aber auch der individuelle Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigt werden. Zusätzlich bestimmt auch der Aufenthaltsort des Kindes darüber, inwieweit die Eltern aufsichtspflichtig sind. Wenn Eltern sich zum Beispiel sicher sein können, dass ihr Kind kompetent genug ist, den Weg zur Schule allein zu bewältigen, so liegt auch im Schadensfall keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Bei einer richterlichen Entscheidung, ob die Eltern ihr Kind nicht genügend beaufsichtigt haben, spielen auch eventuelle Neigungen des Kindes eine Rolle. Möglicherweise ist bekannt, dass ein Kind gern mit Feuerzeugen spielt. Lässt man es dann mit einem allein, so ist dies fahrlässig. Außerdem ist bei einem Schadenseintritt zu klären, ob das Kind von einem Spielkameraden verleitet worden ist. Auch der soziale Hintergrund der Eltern ist von Bedeutung. Neben den Eltern können aber auch einige Berufsgruppen die Aufsichtspflicht verletzen. Hierzu gehören Erzieher, Lehrer oder Sozialpädagogen, denen das Personensorgerecht übertragen wurde.

Da es so viele Faktoren gibt, die darüber bestimmen, ob eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, sind die richterlichen Entscheidungen in den einzelnen Fällen schwer vorhersagbar. Wer sich vor Gericht verantworten muss, sollte sich frühzeitig an einen Anwalt wenden und keine Aussagen zur Sachlage tätigen, ohne sich vorher mit diesem beraten zu haben.