Die Zahnkorrektur - ein Fall für die Krankenkasse?

Besonders in jungen Jahren ist die Zahnkorrektur ein Vorgang, der nicht nur aus medizinischer Sicht notwendig werden kann. Doch nur für den Fall, dass sie medizinisch notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Besonders bei Kindern ist es immer wieder notwendig, die Zähne und den Kiefer, in dem die Zähne verankert sind, einer Zahnkorrektur zu unterziehen. Dies geschieht mit Hilfe einer Spange, die die Zähne je nach Anwendungsfall drücken, ziehen und sogar drehen kann. Doch es gibt noch zahlreiche weitere Methoden, um eine solche Korrektur vorzunehmen.

Je früher eine Zahnkorrektur begonnen werden kann, umso besser reagiert der menschliche Körper darauf. In der Wachstumsphase lassen sich sowohl die Kieferknochen als auch die kindlichen Zähne noch in eine bestimmte Wuchsrichtigung bringen. Gleichzeit besteht die Möglichkeit, einen zu engen Kiefer über einen längeren Zeitraum zu dehnen, um den Zähnen so den benötigten Raum zu schaffen. Dahinter steckt nicht nur die Absicht, ein optisch perfektes Gebiss zu schaffen - durch schrägstehende oder zu eng stehenden Zähne bildet sich sehr viel leichter das sogenannte Plaque. Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich der gefürchtete Zahnbelag, der unter anderem einer der Auslöser für Karies und Entzündungen im Mundbereich ist. Außerdem kann es zu Problemen bei der Sprache und bei der Nahrungsaufnahme kommen, werden die Fehlstellungen nicht beseitigt. Zudem sind häufig Erkrankungen des Zahnbettes eine weitere Folge.

Auch, wenn nicht nur erwachsene Menschen vor der Verwendung von Zahnspangen (im umgangssprachlichen Bereich werden sie häufig auch als Klammer bezeichnet) zurückschrecken, sind sie doch das effektivste Werkzeug, um eine Zahnkorrektur oder Zahnregulierung vornehmen zu können. Dabei wird zwischen einer Spange, die fest am Gebiss angebracht wird und einer solchen, die lose ins Gebiss eingesetzt wird, unterschieden. Die feste Spange wird in erster Linie bei Kindern verwendet, da sie schnelle Behandlungserfolge verspricht. Der Vorteil dieser mit den Zähnen verbundenen Korrekturinstrumente besteht darin, dass sie nicht entfernt werden können und so dauerhaft auf die Zähne und den Kiefer einwirken.

Die Behandlungsdauer bei der Zahnregulierung hängt vom Grad der Schwere ab. In der Regel wird von dem behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden ein Zeitraum von etwa zwei bis drei Jahren veranschlagt. Während dieser Zeit muss die Entwicklung der Behandlung in regelmäßigen Abständen kontrolliert und die Spange immer wieder an die neuen Gegebenheiten im Kiefer angepasst werden. Ist die Zahnkorrektur so weit abgeschlossen, dass die Zähne ausreichend Platz im Kiefer haben, müssen sich Kiefer und Zähne festigen.