Es besteht sicher kein Zweifel daran, dass man bei schlechten Witterungsverhältnissen im Winter, insbesondere bei Eis und Schnee, mit Winterrädern sicherer am Straßenverkehr teilnehmen kann. Eine gesetzliche Verpflichtung, für das eigene Kraftfahrzeug Winterräder anzuschaffen, besteht in Deutschland jedoch nicht. Es wird hier lediglich nach wie vor die Straßenverkehrsordnung zum Ansatz gebracht, die besagt, dass sich die Autofahrer mit ihrem Fahrverhalten und der Ausrüstung ihrer Autos den Witterungsverhältnissen anzupassen haben. Dass dies natürlich im besonderen Sinne für die passende Bereifung des Autos gilt, dürfte klar sein. Und obwohl es keine eindeutigen Regelungen gibt, kommt für manchen Autofahrer bei einem Unfall im Winter, an dem er mit Sommerreifen beteiligt war, das böse Erwachen. Hohe Bußgelder und Einträge in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sind das Mindeste, womit er rechnen muss.
Versicherungstechnisch gesehen sieht diese Angelegenheit jedoch völlig anders aus. Während die gesetzliche Haftpflichtversicherung Schäden am Fahrzeug eines Unfallgegners nach wie vor übernimmt, kann die Kasko-Versicherung eine Leistung ablehnen, wenn der Autofahrer keine Winterreifen an seinem Auto montiert hat. Hier ist also die Anschaffung von geeigneten Winderrädern auf jeden Fall notwendig, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
Das Angebot von kompletten Winterrädern bei den einzelnen Autohändlern ist inzwischen sehr umfangreich geworden. Es macht nämlich durchaus Sinn, für das eigene Auto komplette Winterräder mit Stahlfelgen zu erwerben. Da die meisten Automodelle heute bei der Sommerbereifung mit Leichtmetallfelgen ausgestattet sind, die im Winter extrem unter Streumaterial leiden, ist eine Stahlfelge für den Winter die bessere Wahl. Außerdem entfällt das beim Umziehen von Sommer- auf Winterreifen notwendige Auswuchten, dass die Haltbarkeit der einzelnen Reifen verringert. Die meisten Reifenhändler bietet bei der Umrüstung auf Winterräder für die Sommerreifen eine günstige Lagermöglichkeit an. Wenn jedoch der Winterurlaub ansteht, ist der Autofahrer gut beraten, sich mit den gesetzlichen Gegebenheiten in seinem Urlaubsland auseinanderzusetzen.